Login

Allgemeine Geschäftsbedingungen der simpleDS GmbH

§ 1 Anwendungsbereich
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle zwischen der simpleDS GmbH (im Folgenden: simpleDS), vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Dietz, Müncheberger Straße 18, 15344 Strausberg und einem Dritten geschlossenen Verträge

1.2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder abweichende Regelungen zu diesen AGB müssen ausdrücklich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand
1.1. SimpleDS stellt dem Kunden einen Digital Signage Player (im Folgenden: simpleDS-Box) zur Verfügung. Die simpleDS-Box wird per HDMI-Anschluss an ein FullHD-fähiges Wiedergabegerät (z.B. Display, TV-Gerät, Monitor, Beamer etc.) angeschlossen und gibt auf diesem Bild- oder Videomaterial des Kunden aus. Die so gezeigten Werbe- und Informationsinhalte werden dadurch in den Geschäftsräumen des Kunden präsentiert. Die simpleDS-Box wird über das von simpleDS zur Verfügung gestellte internetbasierte simpleDS-Portal bedient und gesteuert.. Mit Abschluss des Vertrages und Bereitstellung der simpleDS-Box erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an dem Digital Signage System. Die Installation der simpleDS-Box vor Ort obliegt dem Kunden, sofern nicht eine Installationsdienstleistung zusätzlich beauftragt wurde.

1.2 Zubehör: Auf Wunsch des Kunden kann dieser von simpleDS kompatible Displays oder weiteres Zubehör gegen Entgelt erwerben oder mieten. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, die simpleDS Box an jedem Wiedergabegerät zu verwenden. Eine Pflicht zur Nutzung eines von simpleDS angebotenen Wiedergabegeräts besteht nicht. Der Kunde verpflichtet sich vor Vertragsabschluss zu prüfen, dass das angebotene Zubehör bzw. die konkreten Modellvarianten für seinen Anwendungsfall geeignet sind (z.B. Tragkraft der Wände bei Wandhalterungen, Laufzeiten bei Bildschirmen etc.). Ein Anspruch auf Rücknahme oder Widerruf einer Bestellung  besteht, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, grundsätzlich nicht. Die Normen des Verbrauchsgüterkaufs können gemäß §3 keine Anwendung finden. Eine darüber hinausgehende Haftung von simpleDS wird in jedem Falle ausgeschlossen. Die allgemeine Gewährleistung für Zubehör beträgt soweit nicht anders vereinbart 12 Monate. Etwaige Garantieleistungen der Hersteller mit den jeweiligen Garantieleistungen bleiben davon unberührt.

1.3. Zusatzleistungen: Neben der Nutzung der simpleDS-Box bietet simpleDS seinen Kunden auf Anfrage optional weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Installation, Schulung, Beratung, Gestaltung von Inhalten, etc., an.

1.4. SimpleDS stellt jeweils nur die Endgeräte, d.h. im Falle des 1.1. die simpleDS-Box, im Falle des 1.2. zusätzlich entsprechendes Zubehör zur Verfügung. Die technischen und sonstigen Voraussetzungen, die zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte erforderlich sind (Strom, Internetzugang, Netzwerkfreigaben etc.), liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Bestandteil der von simpleDS geschuldeten Leistung.

§ 3 Vertragsschluss
1.1. SimpleDS schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit simpleDS kommt nur mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder einer juristischen Person, jeweils in Ausübung der gewerblichen Tätigkeit, zustande. Alle genannten Preise verstehen sich grundsätzlich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

1.2. Für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der simpleDS-Box ggf. mit Zubehör (§ 2, 1.1. und 1.2.) gilt:
Das Anbieten und Darstellen der Produkte auf der Webseite von simpleDS oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Kunde gibt das Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, indem er ein analoges Bestellformular ausfüllt, unterzeichnet und an simpleDS versendet oder durch Klicken des „Kostenpflichtig Bestellen“-Buttons auf der Webseite der simpleDS.

1.3. Für den Abschluss von Verträgen über Zusatzleistungen (§ 2, 1.3.) gilt:
Durch die entsprechende Anfrage des Kunden gibt dieser eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anfrage) an simpleDS ab. Aufgrund dieser Anfrage gibt simpleDS ein individuelles Angebot gegenüber dem Kunden ab. Dieses Angebot enthält konkrete Angaben über den Umfang der zu erbringenden Leistung und die hierfür entstehenden Kosten. Der Kunde kann dieses Angebot durch Erklärung gegenüber der simpleDS annehmen.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit
1.1. Der Mietzins für die Nutzung und Überlassung der simpleDS-Box, sowie für den Fall der Mietung von Zubehör, sind soweit nicht anders vereinbart monatlich im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungsmonat beginnt hierbei unabhängig vom jeweiligen Kalendermonat mit der Bereitstellung der betriebsfähigen simpleDS-Box.

1.2. Das Entgelt für Zubehör ist im Falle des Erwerbs desgleichen im Voraus, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe bzw. Lieferung, an simpleDS zu zahlen.

1.3. Das Entgelt für sonstige Zusatzleistungen (z.B. Installations- oder Gestaltungsdienstleistungen) ist spätestens zwei Wochen nach Erbringung der Leistung an simpleDS zu zahlen.

1.4. Der Betrag (Entgelt oder Mietzins) ist per Lastschriftverfahren durch Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung an simpleDS zu zahlen oder per Banküberweisung zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechende Deckung des angegebenen Kontos zu gewährleisten. Entstehende Rücklastschriftkosten hat der Kunde zu tragen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
1.1. Der Kunde kann, wenn nicht anders vereinbart, für die simpleDS-Box zwischen einer Vertragslaufzeit von einem oder 12 Monaten wählen. Bei der Mietung von Zubehör beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Monat jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Partei der Verlängerung mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei der Verlängerung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.

1.2. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Produkte – soweit er sie nicht käuflich erworben hat – binnen 14 Tagen an die simpleDS zurückzusenden. Die Kündigung des Mietverhältnisses von simpleDS-Boxen werden ohne Ausnahme erst mit der Rücksendung und Eingang der gemieteten Geräte bei simpleDS wirksam. Erfolgt die Rücksendung ausserhalb der 14-Tages Frist ist die Kündigung unwirksam.

§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden
1.1. Dem Kunden ist es untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Produkte (simpleDS-Box oder Zubehör) über den vertraglichen Zweck hinaus zu nutzen. Der Kunde allein ist zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Produkts berechtigt. Es ist ihm untersagt, Dritten den Zugang oder die Nutzung des Produkts zu überlassen oder zu gewähren.

1.2. Die simpleDS-Box sowie zur Vermietung überlassenes Zubehör bleiben auch nach Übergabe an den Kunden im Eigentum der simpleDS. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Produkte zu vervielfältigen, zu verändern, zu veräußern, Dritten zu überlassen oder sonst darüber zu verfügen. Dies gilt nicht für den Fall, in dem der Kunde Zubehör käuflich erwirbt und durch Übergabe Eigentum hieran erwirbt.

1.3. Der Kunde hat das zur Verfügung gestellte Produkt stets pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Beschädigt oder zerstört der Kunde die simpleDS-Box vorsätzlich oder grob fahrlässig oder kommt dem Kunden die simpleDS-Box abhanden, hat er diesen Umstand unverzüglich simpleDS anzuzeigen und ist simpleDS zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens, mindestens jedoch zur Zahlung einer Pauschale von 500€ netto je simpleDS-Box, verpflichtet. SimpleDS versendet daraufhin ein neues Gerät, die Versandkosten trägt in diesem Fall der Kunde. Der Umstand, dass dem Kunden die Nutzung des Produktes aufgrund einer von ihm verschuldeten Beschädigung oder Zerstörung vorrübergehend nicht möglich ist, befreit diesen nicht von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung. Als Beschädigung ist insbesondere auch das Öffnen des Gehäuses der simpleDS-Box und die damit verbudene Entfernung oder Beschädigung des internen nicht sichtbaren Siegels anzusehen.

1.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang und der sonstigen Vertragsabwicklung wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Dies gilt vor allem für die Angabe der Zahlungsdaten (Kontoinhaber, Kontonummer etc.) und der Kontoberechtigung.

1.5. Der Kunde ist allein für die von ihm, mit Hilfe der simpleDS-Box gezeigten Foto- und Videomaterialien und sonstigen Inhalte, verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung dieser Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Dies ist auch unabhängig von der Art des Datenimports (z.B. über Dateiupload, Web-Import, Import sonstiger Portale). Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, mit Hilfe der simpleDS-Box beleidigende, rassistische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Film- oder Fotomaterialien oder sonstigen Medien dieser Art darzustellen, zu veröffentlichen oder anzuzeigen.

1.6. Der Kunde verpflichtet sich, simpleDS von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der in Punkt 1.1 bis 1.5. genannten Pflichten hervorgehen, schadlos zu halten.

1.7. Der Kunde hat jede Veränderung von Tatsachen, die für den Vertrag und dessen Abwicklung erheblich sind, unverzüglich an simpleDS mitzuteilen.

1.8. Der Kunde hat die von ihm an die simpleDS übermittelten Daten, Inhalte, Abspiellisten und Reports mindestens täglich durch Sicherungskopien zu sichern, um bei Verlust der Daten eine Rekonstruktion dergleichen sicherzustellen. Dies gilt auch für Daten des Kunden, die dieser im System von simpleDS gespeichert hat. Hierdurch soll vermieden werden, dass dem Kunden der Zugriff auf seine Daten nach Beendigung des Vertrages unmöglich gemacht wird oder durch Datenverlust ein Schaden beim Kunden entsteht.

1.9. Der Kunde hat die von der SimpleDS übermittelten Zugangsdaten zum SimpleDS-Portal vertraulich zu behandeln und darf diese nicht Dritten zugänglich machen.

§ 7 Rechte und Pflichten der simpleDS
1.1. SimpleDS stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die bestellte Anzahl von simpleDS-Boxen sowie entsprechende Zugänge zum simpleDS-Portal zur Verfügung.

1.2. SimpleDS gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit den Zugriff auf die Software und den Server von simpleDS.

§ 8 Haftung
1.1 SimpleDS haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von simpleDS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung von simpleDS wird grundsätzlich auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes der entsprechenden Teilleistung beschränkt. Schuldet simpleDS unterschiedliche Leistungen sind diese unabhängig voneinander zu betrachten. Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Kardinalpflicht bleibt hiervon unberührt.

1.2. Im Falle höherer Gewalt, die simpleDS die Erfüllung ihrer Leistungspflichten wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist simpleDS für den Zeitraum, in welchem die höhere Gewalt andauert, nicht zur Erbringung dieser Pflichten verpflichtet.

1.3. SimpleDS übernimmt keine Haftung für die vom Kunden mittels der simpleDS-Box dargestellten Inhalte (Fotos, Bilder, Filme, Videos und sonstige Medien).

1.4. Die Verfügbarkeit der simpleDS-Box hinsichtlich des Ausspiels von Inhalten des Kunden wird zugesichert. Bei einem, durch den Defekt einer simpleDS-Box ausgelösten Ausfall, verpflichtet sich simpleDS ein Austauschgerät im Vorab-Austausch zuzusenden. Sollte ein Ersatzgerät nicht innerhalb von 7 Werktagen beim Kunden eintreffen, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die Nutzung und Überlassung dieser ausgefallenen simpleDS-Box für den betroffenen Abrechnungsmonat. Die Verfügbarkeit hinsichtlich des simpleDS-Portals, welches zur Aktualisierung der Inhalte auf den jeweiligen simpleDS-Boxen notwendig ist, wird bis zu einer Höhe von 90% im Jahresdurchschnitt zugesichert. Sobald ein einzelner Ausfall 56 Stunden übersteigt, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für einen Abrechnungsmonat für alle simpleDS-Boxen, bei denen Inhalte auch durch manuelle Unterstützung von simpleDS nicht aktualisiert werden konnten. Die Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der simpleDS-Box bzw. des simpleDS-Portals gelten nicht für den Fall höherer Gewalt, oder wenn der Kunde oder Dritte den Ausfall der Verfügbarkeit (z.B. durch Unterbrechung der Internetverbindung, WLAN-Empfangsproblemen, etc.) zu verschulden haben. Die Versandkosten für ein Austauschgerät trägt simpleDS, etwaige Kosten für den Austausch beim Kunden (z.B. Arbeitszeit) trägt der Kunde, auch wenn simpleDS diese im Auftrag des Kunden ausführt.

§ 9 Datenerhebung und Datenverwertung
1.1. SimpleDS hat die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten.

1.2. Die vom Kunden an simpleDS übermittelten Daten werden von dieser gespeichert, verwaltet und verarbeitet. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung (www.simpleDS.de) und dem Informationsblatt zum Datenschutz (anzufordern unter info@simpleDS.de) zu entnehmen.

§10 Online-Streitschlichtung
11.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/.
11.2 Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info@simpleds.de

§ 11 Schlussbestimmungen
1.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist gewahrt, wenn simpleDS die geänderte oder ergänzte Fassung auf der Webseite unter: www.simpleDS.de/AGB veröffentlicht.

1.2. Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Verhältnis ist unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO Berlin.

1.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt diese im Übrigen unberührt.